Jakob GmbH
Kanzlei für Versicherungsrecht / Versicherungsberatung bei Marktheidenfeld
Was zeichnet uns aus?
Wir sind unabhängige Versicherungsberater bei Marktheidenfeld
Interessensvertretung des Mandanten
Unsere Vergütung erfolgt nicht über Versicherungsprodukte, sondern direkt von unseren Mandanten. Dies ermöglicht uns eine unabhängige Beratung und die Freiheit, auch von bestimmten Versicherungsprodukten abzuraten.
Das heißt, unsere Priorität liegt auf der Beratung im Interesse unserer Kunden, und nicht auf dem Verkauf von Produkten im Interesse der Versicherungsgesellschaften.
Langjährige Erfahrung
Seit 1939 berät die Firma Jakob Ihre Kunden zur Absicherung von Risiken und Vermögen….
Risikokonforme Lösungen
Wir wählen für Sie Versicherungsprodukte aus, die mit Ihrer individuellen Risikosituation in Einklang stehen, und verfolgen kein Verkaufsinteresse an unnötigen Versicherungsprodukten.
Deshalb empfiehlt der Verbraucherschutz die Dienste von Versicherungsberatern.
Das bieten wir an
Unsere Leistungen in der unabhängigen Versicherungsberatung bei Marktheidenfeld
Rendite-Check
Sie möchten wissen wie Ihr Versicherungsvertrag perfomt?
BU-Check
Haben Sie ausreichend Absicherung, wenn Ihre Arbeitskraft verloren geht?
Vertrags-Check
Sichert der vorhandene Vertrag Ihr bestehendes Risiko?
Nettotarife (Tarife ohne Abschlusskosten)
Für die volle Kostentransparenz
Versicherungswertermittlung für Wohngebäude
Die grundlegende Regel lautet, dass wenn ein Versicherungsnehmer in einem Schadenfall den Neuwert einer Sache erstattet haben will, der Neuwert jederzeit auch versichert sein muss.
Private Krankenversicherung (PKV)
Wirklich die bessere Krankenversicherung?
Erbschatssteuereersparnis
Versicherungsrechtliche Gestaltung zur möglichst verlustfreien Übertragung des Vermögens auf die Erben
Die Zahlen
Warum zu Uns?
Ein Versicherungsberater handelt ausschließlich im Interesse seiner Kunden, sei es für Verbraucher, Unternehmen oder Behörden, und gewährleistet dabei Neutralität und Unabhängigkeit. Im Gegensatz zu Versicherungsmaklern und -vertretern ist es Versicherungsberatern untersagt, auf Provisionsbasis vergütet zu werden.
Die Tätigkeit eines behördlich zugelassenen Versicherungsberaters ist genehmigungspflichtig, vergleichbar mit Rechtsanwälten und Steuerberatern. Der Erfolg und die Qualität der Versicherungsberatung hängen davon ab, dass die Interessen der Mandanten gewahrt werden. Dies wird durch §34d Abs. 2 der Gewerbeordnung geregelt (Bitte beachten Sie den Absatz 2 im Impressum).
In der Rolle des Versicherungsberaters bieten wir eine objektive Beratung frei von Vermittlungsdruck. Unser Ziel ist es, unseren Kunden eine umfassende Versicherungs- und Vorsorgeberatung anzubieten, die individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wir unterstützen dabei, festzustellen, welche Versicherungen und Vorsorgelösungen tatsächlich notwendig sind und welche nicht.
Wenn Sie nach einer Versicherungsberatung ohne Verkaufsinteressen suchen, sind Sie bei uns genau richtig. Unsere erfahrenen Versicherungsberater stehen Ihnen gerne zur Verfügung und bieten Ihnen eine vertrauensvolle Beratung.