Jakob GmbH

Kanzlei für Versicherungsrecht / Versicherungsberatung

Was zeichnet uns aus?

Wir sind unabhängige Versicherungsberater

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Interessensvertretung des Mandanten

Wir werden nicht über Versicherungsprodukte vergütetet, sondern direkt von unseren Mandanten. Dadurch können wir unabhängig beraten und auch von Versicherungsprodukten abraten.

Das bedeutet: Beratung in Ihrem Interesse anstatt Produktverkauf im Interesse der Versicherungsgesellschaft

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Langjährige Erfahrung

Seit 1939 berät die Firma Jakob  Ihre Kunden zur Absicherung von Risiken und Vermögen….

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Risikokonforme Lösungen

Wir kaufen für Sie Versicherungsprodukte ein, die mit Ihrer Risikosituation übereinstimmen und haben kein verkaufsinteresse an unnötigen Versicherungsprodukten.

Deswegen werden Versicherungsberater vom Verbraucherschutz empfohlen.

Das bieten wir an

Unsere Leistungen in der unabhängigen Versicherungsberatung

Rendite-Check

Sie möchten wissen wie Ihr Versicherungsvertrag perfomt?

BU-Check

Haben Sie ausreichend Absicherung, wenn Ihre Arbeitskraft verloren geht?

Vertrags-Check

Sichert der vorhandene Vertrag Ihr bestehendes Risiko?

Nettotarife (Tarife ohne Abschlusskosten)

Für die volle Kostentransparenz

Versicherungswertermittlung für Wohngebäude

Die grundlegende Regel lautet, dass wenn ein Versicherungsnehmer in einem Schadenfall den Neuwert einer Sache erstattet haben will, der Neuwert jederzeit auch versichert sein muss.

Private Krankenversicherung (PKV)

Wirklich die bessere Krankenversicherung?

Ersparnis

Erbschatssteuereersparnis

Versicherungsrechtliche Gestaltung zur möglichst verlustfreien Übertragung des Vermögens auf die Erben

Die Zahlen

Warum zu Uns?

Versicherungsverkäufer in Deutschland
1
Versicherungsberater in Deutschland
1

Ein Versicherungsberater ist eine Person, die ausschließlich im Interesse ihrer Kunden, also Verbraucher, Unternehmen oder Behörden, tätig wird und dabei Neutralität und Unabhängigkeit sicherstellt. Im Gegensatz zu Versicherungsmaklern und Versicherungsvertretern ist es Versicherungsberatern verboten, Versicherungen auf Provisionsbasis zu vermitteln.

Die Tätigkeit eines behördlich zugelassenen Versicherungsberaters ist erlaubnispflichtig, ähnlich wie bei Rechtsanwälten und Steuerberatern. Der Erfolg und der Inhalt der Versicherungsberatung bestimmt sich durch das Wahren der Interessen der Mandanten. Die Gewerbeordnung regelt dies in §34d Abs. 2 GewO (Achten Sie im Impressum auf den Absatz 2).

Als Versicherungsberater beraten wir objektiv und ohne Vermittlungsdruck. Wir möchten unseren Kunden eine umfassende Versicherungs- und Vorsorgeberatung bieten, die individuell auf deren Bedürfnisse abgestimmt ist. Wir helfen dabei herauszufinden, welche Versicherungen und Vorsorgelösungen wirklich benötigt werden und welche nicht.

Wenn Sie nach einer Versicherungsberatung ohne Verkaufsabsichten suchen, sind Sie bei uns richtig. Unsere erfahrenen Versicherungsberater stehen Ihnen gerne zur Seite und bieten Ihnen eine vertrauensvolle Beratung.