Umgestürzter Baum: Wann zahlt welche Versicherung?

Schäden durch umstürzende Bäume können schnell teuer werden, egal ob am eigenen Haus, auf dem Nachbargrundstück oder im Garten. Entscheidend für die Kostenübernahme ist, ob der Baum durch einen Sturm oder aufgrund von Schwäche umgefallen ist. Ebenso wichtig sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Hier erfahren Sie, welche Versicherungen in den verschiedenen Fällen Schutz bieten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eigene Schäden: Die Wohngebäudeversicherung zahlt für Gebäudeschäden, die Hausratversicherung für beschädigtes Inventar – vorausgesetzt, Sturm (ab Windstärke 8) ist versichert.
  • Nachbargrundstück: Die Wohngebäude- oder Hausratversicherung der Nachbarinnen zahlt, es sei denn, der Baum war vorgeschädigt – dann greift die Haftpflichtversicherung der/s Baumeigentümerin.
  • Baumbeseitigung: Die Kosten für Bergung und Entsorgung sind oft nur begrenzt in der Wohngebäudeversicherung enthalten – Leistungsumfang prüfen!
  • Verkehrssicherungspflicht: Baumeigentümer*innen müssen ihre Bäume regelmäßig kontrollieren, sonst droht Haftung bei Schäden durch mangelnde Pflege.

Wer zahlt, wenn der Baum auf das eigene Grundstück fällt?

Fällt ein Baum vom eigenen Grundstück durch einen Sturm auf das Haus oder den Garten, sind zwei Versicherungen relevant:

  • Wohngebäudeversicherung: Deckt Schäden am Gebäude, wenn die Gefahr „Sturm“ im Vertrag versichert ist.
  • Hausratversicherung: Ersetzt beschädigtes Inventar, sofern der Schaden durch einen versicherten Sturm verursacht wurde.

Hinweis: Ein Blick in die Versicherungsbedingungen klärt, ob und in welchem Umfang Leistungen erbracht werden.


Baumsturz: Wer zahlt Schäden auf dem Nachbargrundstück?

Fällt der Baum auf das Grundstück der Nachbar*innen, gilt:

  • Wohngebäude- oder Hausratversicherung der Nachbar*innen: Diese springt ein, wenn der Baum gesund war und der Sturm als Ursache gilt.
  • Haftpflichtversicherung der/s Baumeigentümer*in: War der Baum vorgeschädigt und die Verkehrssicherungspflicht wurde vernachlässigt, haftet die private oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Wichtig: Gesunde Bäume, die dem Sturm nicht standhalten, gelten als „höhere Gewalt“, für die keine Haftung der Baumeigentümer*innen besteht.


Entsorgung nach Baumsturz: Welche Versicherung zahlt?

Die Bergung und Entsorgung eines umgestürzten Baumes ist oft kostenintensiv. Viele Wohngebäudeversicherungen übernehmen diese Kosten, jedoch meist nur bis zu einer bestimmten Summe und nur bei versicherten Gefahren wie Sturm oder Blitzschlag.

Empfehlung: Prüfen Sie Ihre Police auf entsprechende Klauseln und Leistungsgrenzen.


Tipps für die optimale Absicherung

  1. Verkehrssicherungspflicht ernst nehmen: Bäume regelmäßig auf Schäden prüfen und bei Unsicherheiten Fachleute hinzuziehen.
  2. Verträge prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sturm in der Wohngebäude- und Hausratversicherung als Gefahr abgedeckt ist.
  3. Versicherungsbedarf klären: Prüfen Sie, ob Ihre Privathaftpflicht ausreicht oder ob eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig ist.
  4. Leistungsumfang beachten: Achten Sie auf Deckung für Beseitigung, Entsorgung und ggf. Wiederaufforstung.

Streitfall Baumsturz: Das Kleingedruckte zählt!

Ob die Versicherung zahlt, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Ein Urteil des Landgerichts Oldenburg (Az. 13 O 671/24) zeigt, dass Versicherer nicht immer leisten müssen – etwa, wenn der Baum nicht vollständig entwurzelt ist. Auch wenn der Baum lediglich abknickt oder Teile herabfallen, kann die Leistung verweigert werden. Daher ist es wichtig, die eigenen Versicherungsunterlagen sorgfältig zu prüfen und im Zweifel Rücksprache mit der Versicherung zu halten.

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