Gesundheit, Wohnen, Fondssparen & Co. – Was sich 2025 auf Ihren Geldbeutel auswirkt
Das neue Jahr bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die sowohl Ihre Versicherungen als auch Ihre Finanzen betreffen. Als unabhängiger Versicherungsberater möchte ich Ihnen einen Überblick geben, welche Anpassungen Sie im Blick behalten sollten.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Erhöhung des Zusatzbeitrags: Ab Januar 2025 steigt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV auf 2,5 %. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt sich ein durchschnittlicher Gesamtbeitragssatz von 17,1 %.
- Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze: Einkommen über 5.512,50 € monatlich bleiben beitragsfrei, was höhere Beiträge für Gutverdiener bedeutet.
- Höhere Versicherungspflichtgrenze: Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird erst ab einem Jahreseinkommen von 73.800 € möglich.
- Amalgam-Füllungen: Ab 2025 sind Amalgam-Füllungen EU-weit verboten und keine Kassenleistung mehr.
Pflegeversicherung
- Höherer Beitragssatz: Dieser steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 %, für Kinderlose auf 4,2 %.
- Erhöhung der Leistungen: Pflegegeld und Sachleistungen steigen um 4,5 %. Zum Beispiel wird das Pflegegeld für Pflegegrad 2 auf 347 € pro Monat erhöht.
- Flexiblere Pflegeleistungen: Ab Juli 2025 können Ersatz- und Kurzzeitpflege flexibel aus einem Jahresbudget von 3.539 € finanziert werden.
Rentenversicherung
- Einheitliche Beitragsbemessungsgrenze: Eine einheitliche Grenze von 8.050 € monatlich gilt deutschlandweit – das erhöht die Beitragskosten für Gutverdiener im Osten.
Energie & Umwelt
- CO₂-Preis: Der CO₂-Preis steigt von 45 € auf 55 € pro Tonne, was Tanken und Heizen verteuert.
Arbeitsmarkt & Mindestlohn
- Mindestlohn: Dieser wird auf 12,82 € pro Stunde angehoben.
- Minijob-Grenze: Die Verdienstobergrenze steigt auf 556 €.
- Mindestausbildungsvergütung: Für Auszubildende gibt es höhere Vergütungen in allen Lehrjahren.
Steuern und Familienförderung
- Grundfreibetrag: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2025 auf 12.084 €, der Kinderfreibetrag auf 9.600 €.
- Elterngeld: Ab April 2025 sinkt die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld auf 175.000 € für Paare.
Fondssparen & Altersvorsorge
- Vorabpauschale beim Fondssparen: Ab 2025 wird eine Vorabpauschale erhoben. Nutzen Sie den Sparerpauschbetrag von 1.000 € (2.000 € für Verheiratete), um Steuerlasten zu minimieren.
- Reformen bei der Altersvorsorge: Derzeit stehen neue Regelungen für private und betriebliche Vorsorge im Raum. Es bleibt abzuwarten, ob und wann diese in Kraft treten. Mein Rat: Warten Sie nicht auf den Gesetzgeber und planen Sie frühzeitig.
Mein Fazit für Sie:
Die Änderungen 2025 können Ihre finanzielle Situation spürbar beeinflussen. Als unabhängiger Versicherungsberater unterstütze ich Sie dabei, die neuen Regelungen optimal in Ihre finanzielle Planung einzubinden. Gemeinsam finden wir individuelle Lösungen, um Ihre Absicherung und Altersvorsorge nachhaltig zu gestalten.