Stürme werden immer häufiger und können erhebliche Schäden an Häusern, Autos und Hausrat verursachen. Doch wer kommt für die Reparaturen auf, wenn der Wind mit über 62 Stundenkilometern über das Land fegt? In den meisten Fällen sind die Wohngebäude- und Hausratversicherung zuständig – vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen sind erfüllt. Hier erfahren Sie, welche Versicherung wann greift und was bei der Schadenmeldung zu beachten ist.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Sturmschäden am Gebäude: Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Schäden am Haus, etwa durch abgedeckte Dächer oder umgestürzte Bäume.
- Hausrat betroffen: Die Hausratversicherung deckt bewegliche Gegenstände, z. B. Möbel, ab.
- Windstärke 8 als Nachweis: Ein Sturm gilt erst ab einer Windgeschwindigkeit von 63 km/h (Beaufortskala).
- Auto beschädigt: Hier greift die Teilkaskoversicherung, nicht die Haftpflicht.
- Hotelkosten: Bei Unbewohnbarkeit zahlt die Wohngebäudeversicherung unter bestimmten Bedingungen.
1. Sturmnachweis: Ab Windstärke 8
Damit eine Versicherung zahlt, muss ein Sturm mit Windstärke 8 oder höher vorgelegen haben. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/h. Den Nachweis erbringen Sie durch:
- Offizielle Windmessungen, etwa vom Deutschen Wetterdienst (DWD)
- Schadensmeldungen aus der Umgebung
- Zeitungsberichte über Sturmschäden
Sollte keine Messstation in der Nähe sein, reicht oft der Nachweis, dass vergleichbare Schäden in der Umgebung aufgetreten sind.
2. Wohngebäudeversicherung: Schutz für Ihr Zuhause
Die Wohngebäudeversicherung deckt Sturmschäden am Haus, darunter:
- Abgedeckte Dächer
- Eingedrückte Fenster und Türen
- Wasserschäden durch eindringenden Regen
- Umgestürzte Bäume auf dem Haus
Auch Folgeschäden, wie Wasserschäden an Wänden und Böden durch ein defektes Dach, sind versichert. Allerdings gelten je nach Tarif unterschiedliche Leistungshöhen und Selbstbeteiligungen. Auch Solar- oder Photovoltaikanlagen sind nicht immer automatisch mitversichert.
3. Hausratversicherung: Schutz für Ihre Einrichtung
Die Hausratversicherung greift, wenn Sturmschäden bewegliche Gegenstände im Haus betreffen, beispielsweise:
- Möbel, Teppiche und Elektrogeräte
- Kleidung und Haushaltswaren
Zusätzlich deckt sie Aufräum- und Entsorgungskosten. Wichtig ist, dass der Schaden durch den Sturm direkt verursacht wurde, etwa durch eindringenden Regen nach einem Dachschaden.
4. Auto: Schutz nur mit Teilkasko
Sturmschäden am Auto sind über die Teilkaskoversicherung abgedeckt, nicht jedoch durch die reine Haftpflicht. Die Teilkasko zahlt bei:
- Hagelschäden
- Herabfallenden Ästen oder Dachziegeln
- Umstürzenden Bäumen
Oft gilt ein Selbstbehalt, und Schäden durch eigene Fahrfehler bei Sturm deckt nur die Vollkaskoversicherung.
5. Hotel- und Rückreisekosten: Wenn das Haus unbewohnbar ist
Wenn ein Sturm das Haus unbewohnbar macht, übernimmt die Wohngebäude- oder Hausratversicherung unter Umständen Hotelkosten. Die Erstattung ist jedoch oft begrenzt, beispielsweise auf 100 Euro pro Tag für maximal 100 Tage.
Auch Rückreisekosten werden in manchen Tarifen übernommen, falls der Schaden während einer Abwesenheit eintritt. Ein Blick in die Vertragsbedingungen schafft Klarheit.
6. Unwetterschäden melden: So gehen Sie vor
- Schaden dokumentieren: Fotografieren Sie den Schaden und halten Sie den Zeitpunkt fest.
- Versicherung informieren: Melden Sie den Schaden unverzüglich schriftlich und telefonisch.
- Reparaturen abstimmen: Stimmen Sie Sofortmaßnahmen wie Notreparaturen immer mit der Versicherung ab.
- Rechnungen aufbewahren: Sammeln Sie alle Belege für Reparaturen und Entsorgungskosten.
Wichtig: Versicherungsnehmer*innen haben eine Schadenminderungspflicht. Das heißt, sie müssen Sofortmaßnahmen ergreifen, um eine Vergrößerung des Schadens und weitere Schäden zu verhindern. Das bedeutet zum Beispiel, dass zerbrochene Fenster abgedichtet werden müssen, damit der Schaden nicht größer wird.
Fazit: Vorbereitet sein zahlt sich aus
Ein plötzlicher Sturm kann erhebliche Schäden verursachen. Damit Sie im Ernstfall gut abgesichert sind, sollten Wohngebäude-, Hausrat- und gegebenenfalls Kfz-Versicherung Sturm als versicherte Gefahr umfassen. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen hilft, Deckungslücken zu vermeiden.