Büroschlüssel verloren: Haftpflicht greift nicht immer!

Ein verlorener Büroschlüssel kann teuer werden – besonders dann, wenn der Arbeitgeber Schadensersatz fordert oder es um Generalschlüssel geht. Hier erfahren Sie, wie Sie sich vor den finanziellen Folgen eines Schlüsselverlusts schützen können und was zu beachten ist.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Der Verlust eines beruflichen Schlüssels kann hohe Kosten verursachen, vor allem bei Generalschlüsseln.
  • Eine private Haftpflichtversicherung deckt den Verlust von Berufsschlüsseln nur, wenn dies ausdrücklich im Tarif enthalten ist.
  • Folgeschäden, wie Einbrüche infolge eines verlorenen Schlüssels, sind oft nicht oder nur in höheren Tarifstufen versichert.
  • Im Verlustfall sollten Polizei, Arbeitgeber und die Haftpflichtversicherung umgehend informiert werden.

Versicherungsschutz bei Schlüsselverlust: Was leistet die Privathaftpflicht?

Wenn ein Arbeitnehmer den Schlüssel zum Bürogebäude des Arbeitgebers verliert, ist der Schaden grundsätzlich über die private Haftpflichtversicherung versicherbar. Doch Vorsicht: Die Versicherung zahlt nur, wenn der gewählte Tarif den Verlust beruflicher Schlüssel ausdrücklich abdeckt.


Auf die Tarifvarianten achten!

Nicht alle Tarife einer Haftpflichtversicherung bieten denselben Schutz. Ein Basistarif deckt in der Regel weder den Verlust fremder noch beruflicher Schlüssel ab. Höherwertige Tarife bieten meist umfassenderen Schutz. Einige Versicherer haben spezielle Regelungen, die beispielsweise Folgeschäden oder nicht verschuldete Schlüsselverluste (z. B. durch Raub) nur in höheren Tarifstufen absichern.


Verschuldensfrage und Pflichten des Arbeitgebers

Ob eine Haftpflichtversicherung bei Schlüsselverlust zahlt, hängt nicht davon ab, ob der Verlust durch einfache oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Entscheidend sind:

  1. Die Verschuldensfrage: Der Arbeitnehmer haftet nur, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er den Schaden verursacht hat.
  2. Die Pflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber muss vorab über die möglichen Folgen eines Schlüsselverlusts informieren.

Achtung: Büroschlüssel ist kein Dienstschlüssel

Ein Dienstschlüssel ist ein Schlüssel, der für die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten erforderlich ist, wie etwa bei Hausmeistern oder Zustellern. Für solche Schlüssel greift die private Haftpflichtversicherung in der Regel nicht. Stattdessen wird eine berufliche Schlüsselversicherung benötigt.


Schlüsselverlust durch Raub: Wer haftet?

Wird ein Schlüssel bei einem Raub entwendet, haftet der Arbeitnehmer in der Regel nicht. Die Kosten für einen Austausch der Schließanlage trägt der Arbeitgeber oder dessen Betriebsversicherung. Die Haftpflichtversicherung schützt in solchen Fällen auch vor unberechtigten Forderungen.


Folgeschäden bei Schlüsselverlust

Wenn nach einem Schlüsselverlust Einbrecher ins Büro gelangen und Schäden verursachen, werden diese als Folgeschäden betrachtet. Solche Schäden sind oft nur in speziellen oder höherwertigen Tarifen abgedeckt. Dennoch sind viele dieser Schäden durch andere Versicherungen, wie Hausrat- oder Betriebsinhaltsversicherungen, abgesichert.


Um schriftliche Bestätigung beim Versicherer bitten

Arbeitnehmer, die berufliche Schlüssel erhalten, sollten ihren Haftpflichtvertrag überprüfen und sicherstellen, dass der Schlüsselverlust abgedeckt ist. Im Zweifel empfiehlt es sich, den Versicherer um eine schriftliche Bestätigung zu bitten, in welchem Umfang ein Schlüsselverlust abgesichert ist. Selbständige benötigen für berufliche Schlüssel meist eine gewerbliche Schlüsselversicherung.


So gehen Sie vor, wenn Sie Ihren Schlüssel verloren haben:

  1. Nachfragen: Suchen Sie an Orten, an denen Sie den Schlüssel zuletzt genutzt haben, und kontaktieren Sie das Fundbüro.
  2. Polizei informieren: Melden Sie den Verlust oder Diebstahl sofort.
  3. Arbeitgeber informieren: Teilen Sie den Verlust mit, damit notwendige Maßnahmen, wie das Sperren von Zugangssystemen, ergriffen werden können.
  4. Versicherung benachrichtigen: Informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung frühzeitig, auch wenn noch keine Forderungen gegen Sie gestellt wurden.
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